Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf sämtliche Verträge Anwendung, die über GOLDENSUMMER.TV GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „GS.TV“), über goldensummer.tv („Webseite“) oder über Vertriebspartner mit Ihnen (nachfolgend „Kunde/Kunden“) abgeschlossen werden.

1.1.2 Vertragspartner der Kunden und Betreiber der Webseite ist GOLDENSUMMER.TV GmbH, Darmstädter Str. 59, 64572 Büttelborn

Handelsregister: HRB 101622
Registergericht: Amtsgericht Darmstadt

Vertreten durch die Geschäftsführer Jamal Khan, Holger Strehlau

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE321382523

1.1.3 Einige Regelungen der AGB haben für Kunden nur dann Geltung, wenn er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB oder Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Der Kunde ist Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn er die Leistungen von GS.TV zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. GS.TV weist in dem jeweiligen Einzelfall ausdrücklich auf die eingeschränkte Geltung hin.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote, ob durch GS.TV direkt, durch unsere Webseite oder durch Vertriebspartner, sind freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, tatsächliche Lieferung und/oder Rechnung maßgebend.

2.2 Alle Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Dies gilt auch für Abänderungen oder Nebenabreden.

2.3 Die zwischen uns und Kunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden AGB sowie der Vertragsbestätigung. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

2.4 Berechtigte Nutzung

Der Kunde ist – je nach Vertrag – ausschließlich zur gewerblichen oder privaten Nutzung der vereinbarten Leistungsinhalte berechtigt. Soweit nicht anderweitig vereinbart oder gesetzlich gestattet, ist die Nutzung auf den im Vertrag angegebenen Vertragspartner oder Haushalt beschränkt. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Kunden die Nutzung des Programms mittels eines Tablets, oder einer Setup-Box vertraglich gestattet ist. Soweit eine Nutzung auch außerhalb der Adresse des Vertragspartners oder Haushalt gestattet ist („online“), ist die Nutzung nur durch Kunden des Vertragspartners und/oder Mitglieder des Haushalts des Kunden zulässig. Der Kunde darf online, soweit nicht gesetzlich gestattet, nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von GS.TV (Deutschland, Österreich und Schweiz) nutzen. Im Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität im Binnenmarkt können Kunden auf GS.TV online zugreifen und die Programminhalte nutzen, solange sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten.

2.4.1 Unberechtigte Nutzung
Die Nutzung ist nur mit von GS.TV zugelassenen Empfangsgeräten gestattet. Jegliche andere Form der Nutzung stellt einen Verstoß gegen diese Bedingungen dar und wird als unberechtigte Nutzung zivil- und strafrechtlich verfolgt. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Empfangsgeräte über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist zulässig, sofern es mit GS.TV vertraglich vereinbart ist.

2.5 Sicherungsmaßnahmen

GS.TV ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln und mit Kopierschutzverfahren zu versehen („Sicherungsmaßnahmen“). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verwendung und/oder Beibehaltung bestimmter Sicherungsmaßnahmen. GS.TV kann während der Vertragslaufzeit alle Sicherungsmaßnahmen jederzeit wieder ändern, wobei solche Änderungen nur durchgeführt werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von GS.TV (insbesondere zum verbesserten Schutz vor Piraterie oder zur Einführung technischer Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben) für den Kunden zumutbar ist. Falls Änderungen der Sicherungsmaßnahmen erfolgt, ist GS.TV insbesondere auch berechtigt, ein dem Kunden überlassenes Tablet oder überlassene Setup-Box – falls nötig – auszutauschen.

2.6 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.6.1 Voraussetzungen für Empfang
Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses (z.B. (W)LAN, VPN, Internet), mit dem das Programmangebot von GS.TV empfangen werden kann.

2.6.2 Aktualisierung
Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) ist GS.TV unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Kunde GS.TV hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert – soweit eine Abbuchung vereinbart wurde – ein Lastschriftmandat zu erteilen.

2.7 Urheberrecht

Das GS.TV Programmangebot und seine Programmierung, Inhalte, Gestaltung und Struktur unterliegen urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Schutzrechten. Urheberrechtshinweise und Markenbezeichnungen dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bereithaltung zum Abruf oder Online- Zugänglichmachung (z.B. Übernahme in andere Webseiten) ganz oder teilweise, in veränderter oder unveränderter Form, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von GS.TV zulässig.

3. Leistungen

3.1 Leistungsinhalt

Per Vertrag wird das Rechtsverhältnis zwischen GS.TV und Kunden über einen Abonnement-Dienst für 24/7-Inhalte („Programmangebot“) über das Internet mit Einspeisung in von GS.TV zugelassene Empfangstechnik sowie die Miete oder der Kauf eines von GS.TV zur Verfügung gestellten Tablets bzw. einer Setup-Box einschließlich der darauf vorinstallierten Software geregelt. Der Zugang erfolgt am Endgerät in allen Fällen mittels softwarebasierter Bedienoberfläche („User Interface“) und beinhaltet eine Funktion zum einfachen Abspielen der verfügbaren GS.TV-Programmangebote.

3.2 Anpassungen und Änderungen des Programmangebots

3.2.1 Geringfügige Änderungen des Programmangebots
GS.TV ist jederzeit zu lediglich geringfügigen Änderungen des Programmangebots berechtigt, die in Relation zum gesamten vereinbarten Programmangebot unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen von GS.TV und des Kunden ohne weiteren Nachteilsausgleich nach Treu und Glauben vom Kunden hinzunehmen sind.

3.2.2 Weitere notwendige Anpassungen des Programmangebots GS.TV behält sich vor, den vereinbarten Inhalt des Programmangebots über 3.2.1 hinaus anzupassen, wenn

(a) dies auf Grund des Wegfalls von befristeten oder des unverschuldeten Wegfalls im Falle von unbefristeten Lizenzrechten für vertragsgegenständliche Programminhalte (Rechteverluste) oder aus von GS.TV oder den Erfüllungsgehilfen nicht verschuldeten technischen Gründen (z.B. Wegfall von Internetdurchleitungsrechten oder geänderte Anforderungen an die Verschlüsselung) erforderlich und

(b) dies bei verständiger Würdigung der Interessen beider Vertragsparteien für den Kunden zumutbar ist und

(c) der Gesamtcharakter des Programmangebots erhalten bleibt, weil GS.TV dem Kunden weiterhin im Wesentlichen gleichwertige („vergleichbare“) Inhalte zur Verfügung stellt und

(d) die Anpassungen auf Grund von Umständen notwendig werden, die nach Vertragsschluss eintreten und GS.TV bei Vertragsschluss nicht bekannt und auch nicht vorhersehbar waren.

3.2.3 Eine Anpassung des Programmangebots ist stets ohne Nachteilsausgleich zulässig, soweit eine entsprechende Änderung bereits bei Vertragsabschluss zwischen GS.TV und dem Kunden vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere, soweit mit dem Kunden vereinbart wurde, dass bestimmte Programminhalte durch GS.TV aktualisiert und/oder ausgetauscht werden.

4. Nutzungs- und Gewährleistungsbedingungen für gewerbliche Kunden

4.1 In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und/oder vergleichbaren Einrichtungen erfolgt die Nutzung des Programmangebots für eine vorab vertraglich definierte Bettenzahl. Der Kunde ist berechtigt, entsprechend dieser Bettenzahl das Programm über seine vorhandene netzwerkgestützte Multimediaanlage und/oder -endgeräte auszuspielen.

4.2 Dieses einfache Nutzungsrecht berechtigt den Kunden aber nicht, zu einem beliebigen Zeitpunkt das Programmangebot in einer größeren Anzahl zu nutzen als die Bettenzahl, die vertraglich festgelegt ist und für die er die monatliche Gebühr zahlt. Gleiches gilt für weitere Abteilungen und/oder Niederlassungen an anderen Orten, selbst wenn alle im gleichen Netzwerk des Kunden verbunden sind. Die Nutzung des Programms für eine größere Bettenzahl kann jederzeit vereinbart werden, erfordert aber eine erneute vertragliche Regelung mit GS.TV.

4.3 Die Einrichtung, Unterhaltung und Wartung der eigenen Hard- und Software der netzwerkgestützten Multimediaanlage und/oder -geräte obliegt dem Kunden. Etwaige Anpassungen, die zum Empfang von GS.TV nötig sind, obliegt ihm ebenfalls. Sollte die Einspeisung in die netzwerkgestützte Multimediaanlage und/oder -geräte vorab eine technische Anpassung bei der bereits vorhandenen Hard- und Software des Kunden erfordern, kann GS.TV dafür optional erfahrene technische Dienstleister einsetzen oder empfehlen.

5. Laufzeit des Vertrags und Kündigung für gewerbliche Kunden

5.1 Der Vertrag hat die jeweils vereinbarte Laufzeit. Soweit keine abweichende Regelung im Einzelfall getroffen ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

5.2 Eine vereinbarte Laufzeit verlängert sich um eine weitere Laufzeit von gleicher Dauer, wenn der Vertrag nicht vorher mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.

5.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform per Einschreiben.

5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt für GS.TV beispielsweise dann vor, wenn der Kunde der Zahlung des Nutzungsentgeltes auch nach Mahnung durch GS.TV nicht nachkommt.

6. GS.TV-eigene Hardware

6.1 Soweit ein Tablet oder eine Setup-Box von GS.TV gemietet oder gekauft wird, stellt GS.TV diese Hardware einschließlich der darauf vorinstallierten Software zur Verfügung. Hard- und Software haben den jeweils auf der Webseite oder im Vertrag beschriebenen Funktionsumfang.

6.2 Im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrags wird GS.TV das Tablet oder die Setup-Box sowie eine einfache, nicht übertragbare Nutzungslizenz an der Software, nach Maßgabe dieser AGB verkaufen und übertragen.

6.3 GS.TV übernimmt bei einem Mietvertrag während der Vertragslaufzeit keine Risiken für Zerstörung und/oder Diebstahl des Tablets oder der Setup-Box. Im Falle einer Zerstörung oder eines Diebstahls der Mietsache ist GS.TV der Zeitwert bzw. eine Mindestentschädigung in Höhe von 99 Euro zu zahlen.

6.4 In Fällen von Ziffer 6.3 ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Zerstörung oder des Diebstahls GS.TV dazu zu informieren. Zerstört ist das Tablet oder die Setup-Box, wenn sie so weitgehend beschädigt sind, dass ihre Gebrauchsfähigkeit aufgehoben ist. Im Falle eines Diebstahls muss der Kunde diesen der Polizei anzeigen und den Nachweis der Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach dem Diebstahl an GS.TV übermitteln.

7. Mietbeginn, Vertragsdauer und Kündigung bei GS.TV-eigener Hardware

7.1 Mietbeginn und Vertragsdauer

Bei Miete eines Tablets oder einer Setup-Box von GS.TV beginnt die Laufzeit mit der Zustellung des Mietgegenstands (nachfolgend „Zustellung“) an den Kunden. Die Zustellung erfolgt durch Auslieferung oder Übergabe durch uns, einen Kooperationspartner oder durch einen von uns oder unserem Kooperationspartner beauftragten Lieferanten. Die Laufzeit des Vertrages hängt von der Wahl bei der Bestellung ab. Soweit keine abweichende Regelung im Einzelfall getroffen ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

7.2 Ordentliche Kündigung

Die Parteien haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Ende jedes Vertragsmonats ohne Angabe von Gründen zu kündigen, jedoch – soweit eine Mindestlaufzeit vereinbart ist – frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.

7.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. GS.TV ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn

  • der Kunde mit zwei aufeinanderfolgend zu entrichtenden Nutzungsentgelten in Zahlungsverzug ist;
  • der Kunde das Nutzungsentgelt unpünktlich zahlt, obwohl er bereits wegen wiederholter Zahlungsverzögerung abgemahnt oder erinnert worden ist;
  • der Kunde den Mietgegenstand unbefugt an Dritte überlässt oder
  • der Kunde unsere Rechte dadurch verletzt, dass er den Mietgegenstand durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt, mangelnde Pflege oder unsachgemäßen Gebrauch erheblich gefährdet.

Sofern zwischen uns und dem Kunden mehrere Mietverträge bestehen und wir zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt sind, können wir auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls uns die Aufrechterhaltung der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Kunden nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde 

  • einen Mietgegenstand vorsätzlich beschädigt;
  • TV einen am Mietgegenstand entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht;
  • TV vorsätzlich einen Schaden zufügt; oder einen Mietgegenstand bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.

7.4 Erklärung der Kündigung

Der Vertrag kann zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt in Schriftform per Einschreiben erfolgen.

8. Rückgabe der gemieteten GS.TV-eigenen Hardware

8.1 Der Mietgegenstand ist mit sämtlichem Zubehör unverzüglich nach Vertragsende an GS.TV herauszugeben. Der Mietgegenstand ist – abgesehen von normalen Gebrauchsspuren – in dem Zustand zurückzugeben, in dem er erhalten wurde, insbesondere sind Passwortschutz, Koppelung des Mietgegenstandes an einen persönlichen Account oder eine andere Sperre, die eine Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zu entfernen.

8.2 Wird der Mietgegenstand ohne das mitvermietete Zubehör bzw. der Mietgegenstand unvollständig zurückgeschickt, ist der Kunde verpflichtet, auf Aufforderung von uns das fehlende Zubehör und/oder die fehlenden Bestandteile innerhalb von einer Woche ab Aufforderung uns zurückzuschicken. Sollte der Kunde das fehlende Zubehör oder die fehlenden Bestandteile trotz Aufforderung von GS.TV nicht innerhalb einer Woche zurückschicken, steht es uns es frei, den Restwert des fehlenden Zubehörs oder der fehlenden Bestandteile zu verlangen, der aufgrund des aktuellen Marktwerts berechnet wird.

8.3 Sollte der Mietgegenstand mit Passwortschutz, Koppelung an einen persönlichen Account oder mit einer anderweitigen Sperre, die einer Nutzung der Ware durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zurückgeben werden, behält sich GS.TV vor, den Mietgegenstand auf Kosten des Kunden entsperren zu lassen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, einen Pauschalbetrag in Höhe von 99 Euro zu zahlen. Können vom Kunden geringere Entsperrungskosten als den Pauschalbetrag nachgewiesen werden, so ist der geringere Betrag zu entrichten.

9. Vergütungsregelungen

9.1 Die vertraglich festgelegten monatlichen Gebühren werden im Voraus zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungserbringung durch GS.TV fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 9.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen.

9.2 Gebühren für etwaige weitere Leistungen, die der Kunden von oder über GS.TV bestellt, werden zum Bestellzeitpunkt zur Zahlung fällig und sind zum Ende des Kalendermonats zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 9.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen.

9.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung und Gebühren für sonstige Leistungen erfolgen, soweit nicht abweichend schriftlich festgelegt, im Banklastschriftverfahren. Eine Barzahlung ist in keinem Fall zulässig. Der Lastschrifteinzug der Gebühren für die sonstigen Leistungen durch GS.TV erfolgt monatlich innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sind die Zahlungen bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu leisten.

9.4 Scheitert der Lastschrifteinzug, veranlasst der Kunde selbst die Begleichung der fälligen Zahlungen unter Angabe seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war.

9.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Kunden zurückgerufenen Lastschrift leistet der Kunde GS.TV für die bei GS.TV anfallende Bank-Rücklastschriftgebühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro.

9.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er GS.TV pro Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro.

9.7 In den Fällen der Ziffern 9.5 und 9.6 bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass GS.TV kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.

10. Preisanpassung

10.1 GS.TV kann die mit dem Kunden vereinbarten monatlichen Gebühren nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn die auf den Vertrag mit ihm entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen steigen, die nach Vertrags-schluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von GS.TV stehen („Gesamtkostensteigerung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Technikleistungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten. Etwaige Kostensenkungen sind bei der Berechnung der Gesamtkosten von GS.TV zu berücksichtigen. GS.TV darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. GS.TV informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. GS.TV weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.

10.2 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Gebühren, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit GS.TV innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit der neuen Gebühr fortgesetzt.

10.3 Unabhängig von den Regelungen der Ziffern 10.1 und 10.2 ist GS.TV für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Gebühren entsprechend anzupassen. GS.TV wird auch in diesem Fall den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten der Anpassung informieren.

11. Schadensersatz

Kündigt GS.TV den Vertrag nach entsprechender Abmahnung im Fall von Leistungspflichtverletzungen des Kunden oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs oder aus anderen Gründen außerordentlich, ist der Kunde zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Gebühren für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

12. Haftungsbegrenzung

12.1 GS.TV haftet im Rahmen eines Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die GS.TV oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung von GS.TV oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. GS.TV haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung durch GS.TV entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

12.2 GS.TV haftet in den Fällen von Ziffer 12.1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Ist ein Schaden vertragstypisch vorhersehbar, der einen Betrag von 50.000 EUR überschreitet, sind Sie verpflichtet, den Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren.

12.3 In anderen als unter Ziffer 12.1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

12.4 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Ziffern 12.1 bis 12.33 gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von GS.TV.

12.5 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

13. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen folgendes Widerrufsrecht zu.

— Widerrufsbelehrung —

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Erhalts des Produkts. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, GOLDENSUMMER.TV | Darmstädter Str. 59 | 64572 Büttelborn | Telefon 061 05-324 90 61 | Fax 061 05-324 90 66 | info@goldensummer.tv, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an GS.TV zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

14. Schweigepflicht und Datenschutz

14.1 GS.TV ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner vertragsgemäßen Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Kunde ihn von dieser Schweigepflicht entbinden. GS.TV hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden. Alle Mitarbeitenden sind auf die Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet und geschult. Die Verpflichtung von GS.TV gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

14.2 Die detaillierte Datenschutzerklärung von GS.TV ist auf der Webseite unter Datenschutz jederzeit einsehbar.

15. Schlussbestimmungen

15.1 GS.TV kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von GS.TV für Kunden zumutbar ist. Die Änderungsbefugnis gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, insbesondere Art und Umfang der vereinbarten beiderseitigen Leistungen und die Laufzeit. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der von GS.TV gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. GS.TV weist den Kunden in der

Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.

15.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dies nicht dazu führt, dass dem Kunden der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

15.3 Wenn Sie diesen Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen und somit Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Groß-Gerau vereinbart.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende, rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese Ziffer keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

Stand: 02.05.2022